Da uns im Zuge der BVfK-Schiedsverfahrens regelmäßig von den Händlern die o.g. Frage gestellt wird, sehen wir es an der Zeit, unsere BVfK-Mitglieder erneut über die Verfahrensweise und insbesondere über die Vorzüge unseres Schlichtungsverfahrens zu informieren.
Die Arbeit der BVfK-Schiedsstelle ist Teil eines Deeskalations-Konzeptes. Es verhindert in vielen Fällen das unnötige Einschalten gegnerischer Anwälte und führt in fast allen Fällen zu einvernehmlichen Lösungen, bei denen am Ende beide Seiten zufrieden sind.
Das Verfahren beginnt, wenn sich ein Verbraucher an die BVfK-Schiedsstelle wendet. Im Zuge dessen wird der jeweilige Händler um Mitwirkung und Erarbeitung einer Lösung gebeten. Dies ermöglicht dem Händler bereits zu einem frühen Zeitpunkt eine gute Chance zu einer effektiven, zeit- nerven und kostenschonenden Lösung des Reklamationsfalles.
Nach Rückmeldung des Händlers versucht die BVfK-Schiedsstelle, die Angelegenheit im schriftlichen Verfahren zu klären und eine Einigung herbeizuführen. Dies gelingt in den meisten Fällen.
Sollte das schriftliche Schlichtungsverfahren entgegen aller Erfahrungen zu keiner Einigung führen, kann von den streitenden Parteien die Schiedskommission angerufen werden. Diese setzt sich je nach Fallgestaltung aus Gutachtern und unabhängigen Juristen zusammen. Wenn es zur juristischen Bewertung erforderlich ist, zunächst technische Fragen zu klären, schlägt die Schiedsstelle möglicherweise auch einen Gutachtertermin vor, bei dem dann am Fahrzeug eine Schlichtungsverhandlung stattfindet. Da für die Tätigkeit der Schiedskommission und des Gutachters Fremdkosten entstehen, müsste dann zunächst zwischen den Parteien eine Einigung über die Übernahme oder Verteilung dieser Kosten erfolgen. Weiterhin wäre zuvor dann zu klären, dass sich die Parteien auch verpflichten, den Schiedsspruch der Schiedskommission als verbindlich zu akzeptieren.
Die Vorteile des BVfK- Schiedsverfahrens lassen sich im Wesentlichen wie folgt zusammenfassen:
Keine lange Verfahrensdauer
Ein Verfahren bei den ordentlichen Gerichten kann sich aus vielerlei Gründen oft über Jahre hinziehen. Die meisten Schiedsverfahren werden innerhalb weniger Wochen bzw. Monate erledigt.
Hohe Expertise
Von einem staatlichen Richter, der jährlich hunderte von Fällen unterschiedlichster Rechtsgebiete zu entscheiden hat, ist die eingehende Befassung mit einem Fall des Autokaufrechts nicht ohne weiteres zu erwarten. Die Juristen der BVfK-Schiedsstelle bzw. die Mitglieder der Schiedskommission sind hingegen ausgewiesene Experten auf ihrem Gebiet, was durch langjährige praktische Erfahrungen und Publikationstätigkeit belegt ist.
Geringe Kosten
Die Kosten für das Schiedsverfahren betragen im Verhältnis zu den Gerichts-, bzw. Anwaltsgebühren nur einen Bruchteil. Ein weiter Vorteil in diesem Zusammenhang ist, dass der Verbraucher im Rahmen des Schiedsverfahrens in der Regel noch nicht anwaltlich vertreten ist und somit noch keine Kosten produziert wurden, die der Händler im Fall einer streitigen Auseinandersetzung unter Umständen tragen muss.
Kein öffentliches Verfahren
Das Schiedsverfahren ist ein nicht öffentliches Verfahren, d.h. Interna aus den Beziehungen der Parteien werden nicht vor einer breiten Öffentlichkeit erörtert.
Zusammengefasst: Die BVfK-Schiedsstelle trägt zum hohen Ansehen und positiven Image bei, wovon die BVfK-Mitglieder täglich profitieren. Sie ist zudem wichtiger Bestandteil eines ausgeklügelten und erfolgreichen Deeskalationskonzepts, mit dem der Verband dafür sorgt, dass seine Händler in Auseinandersetzungen eine selbstbewusste Position einnehmen können und nicht automatisch mit dem Rücken an der Wand stehen.
Zur Konzeption gehört auch, dass die Tätigkeit der BVfK-Schiedsstelle für die Kunden (Verbraucher) in der ersten Stufe kostenlos ist und die entsprechend dem Aufwand i.d.R. meist geringen Kosten entsprechend der BVfK-Satzung und –Gebührenordnung vom Händler zu tragen sind.
Moritz Groß
BVfK-Rechtsabteilung
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